i.d.F. der Beschlussfassung v. 6. Mai 2000
§ 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein mit dem Namen „Schutzgemeinschaft Libellen in Baden-Württemberg (SGL)”, gegründet am 6.Mai 2000 in Freiburg, soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg eingetragen werden. Nach erfolgter Eintragung heißt der Verein „Schutzgemeinschaft Libellen in Baden-Württemberg e.V. (SGL)”.
§ 3 Gemeinnützige Arbeitsweise
Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Die SGL gibt ein Mitteilungsblatt heraus. In ihm können libellenkundliche Fachbeiträge oder Kurzmitteilungen, bevorzugt auch Textfassungen von auf SGL-Tagungen gehaltenen Vorträgen, veröffentlicht werden. Das Mitteilungsblatt erscheint – je nach Eingang der Beiträge – mindestens einmal jährlich.
Freiburg, am 6.5.2000, letzte Änderung am 13.4.2013
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