Libellenkartierung 2025 – Kartierer*innen gesucht!
Schließung von Kartierlücken für geplante neue Rote Liste Libellen BW – Kartierprämie.
Für die kommenden Jahre ist in Kooperation mit der LUBW eine Aktualisierung der Roten Liste Libellen Baden-Württembergs mit aktualisierten Verbreitungskarten für alle einheimischen Arten geplant. Dafür wollen wir in diesem Jahr noch möglichst viele Arten erheben, um eine möglichst gute Datengrundlage für die Einstufungen zu haben. Das Datenaufkommen ist landesweit sehr ungleich verteilt und es gibt doch tatsächlich 24 – in Worten: vierundzwanzig – Messtischblätter (1: 25.000), von denen uns seit 2006 überhaupt keine Libellendaten vorliegen. Deshalb hat sich die SGL-Vorstandsschaft überlegt für diese 25 Messtischblätter als Aufwandspauschale Prämien auszuloben, um vielleicht noch die eine oder andere Lücke schließen zu können.
Hierzu sind folgende Eckdaten einzuhalten:
- Es sollten pro Kartenblatt mindestens vier Gewässer untersucht werden.
- Die Anzahl an Begehungen liegt bei drei bis vier pro Messtischblatt. Die Gewässer sollen mindestens 30 min begangen werden. Um möglichst viele Arten zu erfassen sollten die Begehungen über die komplette Libellensaison verteilt werden, mit einem zeitlichen Abstand von mindestens vier Wochen.
- Beobachtungszeit: Zwischen 10-17 Uhr, optimal 11-16 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit); kein Regen, kein bis wenig Wind, mindestens 17°C, viel Sonne, geringe Bewölkung.
- Kleine Stillgewässer (bis 0,5 ha) werden komplett erfasst (Fläche). An größeren Gewässern wird ein repräsentativer Abschnitt des Gewässers von mindestens 100 m Uferlänge (Linie) ausgewählt. Es sollten sowohl Still- als auch Fließgewässerabschnitte vertreten sein. Als Mindestangabe muss das kartierte Gewässer/Gewässerabschnitt kurz charakterisiert und die nachgewiesenen Libellen pro Begehung mit Abundanz- und Verhaltensangaben entsprechend anhängendem SGL-Erhebungsbogen dokumentiert werden.
- Schwierig zu bestimmende oder regional „exotische“ Arten sollten wenn möglich fotografisch so belegt werden, dass eine Überprüfung durch Kenner möglich ist.
- Die Beobachtungsdaten sind bis spätestens zum 01.10.2025 in die SGL-Cloud einzupflegen.
Aufwandsentschädigung:
Wir bieten für jeden Kartiertag eine Aufwandspauschale von 100,- €, insgesamt bei vier Begehungen also maximal 400,- €. Wenn mehr als 50 Datensätze zusammenkommen kann auch die Eingabe in die SGL-Cloud mit 1,50 € pro Datensatz vergütet werden.
Bei Interesse an einem oder mehreren Kartenblättern freuen wir uns um Rückmeldung an den SGL-Vorstand an <info@sglibellen.de>
Wichtig: Das Angebot gilt für alle SGL-Mitglieder. Noch kein Mitglied? Hier findest du den Antrag auf Mitgliedschaft. Einfach ausdrucken, ausfüllen und an uns schicken.
Für (1:25.000) gilt unser Angebot:
6224 – Helmstadt
6423 – Ahorn
6827 – Feuchtwangen West
6928 – Weiltlingen
7028 – Unterschneidheim
7119 – Rutesheim
7120 – Stuttgart Nordwest
7127 – Westhausen
7128 – Nördlingen
7218 – Calw
7318 – Wildberg
7417 – Altensteig
7426 – Langenau
7615 – Wolfach
7617 – Sulz am Neckar
7726 – Illertissen
7816 – St. Georgen im Schwarzwald
7824 – Biberach a. d. Riß
7826 – Kirchberg a. d. Iller
7918 – Spaichingen
7925 – Ochsenhausen
7926 – Rot an der Rot
8215 – Ühlingen-Birkendorf
8216 – Stühlingen
8217 – Tengen – Wiechs am Randen
