Libellenkartierung 2025 – Kartierer*innen gesucht!

Schließung von Kartierlücken für geplante neue Rote Liste Libellen BW – Kartierprämie.

Für die kommenden Jahre ist in Kooperation mit der LUBW eine Aktualisierung der Roten Liste Libellen Baden-Württembergs mit aktualisierten Verbreitungskarten für alle einheimischen Arten geplant. Dafür wollen wir in diesem Jahr noch möglichst viele Arten erheben, um eine möglichst gute Datengrundlage für die Einstufungen zu haben. Das Datenaufkommen ist landesweit sehr ungleich verteilt und es gibt doch tatsächlich 24 – in Worten: vierundzwanzig – Messtischblätter (1: 25.000), von denen uns seit 2006 überhaupt keine Libellendaten vorliegen. Deshalb hat sich die SGL-Vorstandsschaft überlegt für diese 25 Messtischblätter als Aufwandspauschale Prämien auszuloben, um vielleicht noch die eine oder andere Lücke schließen zu können.

Hierzu sind folgende Eckdaten einzuhalten:

  • Es sollten pro Kartenblatt mindestens vier Gewässer untersucht werden.
  • Die Anzahl an Begehungen liegt bei drei bis vier pro Messtischblatt. Die Gewässer sollen mindestens 30 min begangen werden. Um möglichst viele Arten zu erfassen sollten die Begehungen über die komplette Libellensaison verteilt werden, mit einem zeitlichen Abstand von mindestens vier Wochen.
  • Beobachtungszeit: Zwischen 10-17 Uhr, optimal 11-16 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit); kein Regen, kein bis wenig Wind, mindestens 17°C, viel Sonne, geringe Bewölkung.
  • Kleine Stillgewässer (bis 0,5 ha) werden komplett erfasst (Fläche). An größeren Gewässern wird ein repräsentativer Abschnitt des Gewässers von mindestens 100 m Uferlänge (Linie) ausgewählt. Es sollten sowohl Still- als auch Fließgewässerabschnitte vertreten sein. Als Mindestangabe muss das kartierte Gewässer/Gewässerabschnitt kurz charakterisiert und die nachgewiesenen Libellen pro Begehung mit Abundanz- und Verhaltensangaben entsprechend anhängendem SGL-Erhebungsbogen dokumentiert werden.
  • Schwierig zu bestimmende oder regional „exotische“ Arten sollten wenn möglich fotografisch so belegt werden, dass eine Überprüfung durch Kenner möglich ist.
  • Die Beobachtungsdaten sind bis spätestens zum 01.10.2025 in die SGL-Cloud einzupflegen.

 

Aufwandsentschädigung:

Wir bieten für jeden Kartiertag eine Aufwandspauschale von 100,- €, insgesamt bei vier Begehungen also maximal 400,- €. Wenn mehr als 50 Datensätze zusammenkommen kann auch die Eingabe in die SGL-Cloud mit 1,50 € pro Datensatz vergütet werden.

Bei Interesse an einem oder mehreren Kartenblättern freuen wir uns um Rückmeldung an den SGL-Vorstand an <info@sglibellen.de>

Wichtig: Das Angebot gilt für alle SGL-Mitglieder. Noch kein Mitglied? Hier findest du den Antrag auf Mitgliedschaft. Einfach ausdrucken, ausfüllen und an uns schicken.

Für (1:25.000) gilt unser Angebot:

6224 – Helmstadt

6423 – Ahorn

6827 – Feuchtwangen West

6928 – Weiltlingen

7028 – Unterschneidheim

7119 – Rutesheim

7120 – Stuttgart Nordwest

7127 – Westhausen

7128 – Nördlingen

7218 – Calw

7318 – Wildberg

7417 – Altensteig

7426 – Langenau

7615 – Wolfach

7617 – Sulz am Neckar

7726 – Illertissen

7816 – St. Georgen im Schwarzwald

7824 – Biberach a. d. Riß

7826 – Kirchberg a. d. Iller

7918 – Spaichingen

7925 – Ochsenhausen

7926 – Rot an der Rot

8215 – Ühlingen-Birkendorf

8216 – Stühlingen

8217 – Tengen – Wiechs am Randen